Landesregierung Mecklenburg – Vorpommern
- Der Ministerpräsident -
Herrn Dr. Harald Ringstorff
Schloss-Str. 2-4
19053 Schwerin
per Einschreiben
Insel Rügen, den 21.06.2006
Ersatz für Ausfallschäden der Tourismusbranche
wegen Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
wir wenden uns an Sie als, massiv durch die völlig überzogenen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Vogelgrippe, geschädigter Hotelbetrieb. Dabei treten wir nicht als Bittsteller auf, sondern fordern, nötigenfalls mit gerichtlicher Hilfe, Schadensersatz für die unserem Unternehmen entstandenen Verluste.
Sämtliche durch Landesregierung, namentlich das Landwirtschaftsministerium, eingeleiteten Schritte waren überzogen, in keiner Weise erforderlich und völlig unbrauchbar, selbst wenn eine Tierseuche in Form der Vogelgrippe ausgebrochen wäre. Sie zeugten einzig und allein von blindem Aktionismus, der sich nicht um die tatsächlichen Gegebenheiten, wissenschaftliche Erkenntnisse und seinen Folgen scherte.
Letztendlich sind in unserer Region 170 tote Vögel entdeckt worden, die angeblich mit dem HN 1 Virus infiziert waren. Wie lange die Infektion zurücklag und ob diese den Tod des jeweiligen Tieres verursacht hat, ist nicht festgestellt worden. In Anbetracht von etwa 400.000 auf der Insel Rügen nistenden Wildvögeln dürfte selbst mathematisch nur durchschnittlich begabten Naturen klar sein, daß eine Epidemie, Pest oder welche anderen Wortschöpfungen die Presse für diese Lappalie auch immer gefunden hat, nicht im Ansatz anzunehmen war.
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Bei dem Vogelsterben auf der Insel Rügen handelt es sich um einen völlig normalen Vorgang, der sich jedes Jahr, je nach Intensität des Winters, mit mal mehr oder weniger toten Vögeln wiederholt. In strengeren Wintern sind 3000 – 4000 tote Schwäne nichts besonders. Diese Anzahl hat in den Jahren zuvor niemanden bewegt, Seuchenmatten am Rügendamm auszulegen oder Bundeswehrsoldaten mit ABC-Vollschutz zu befehlen, die Tierkadaver medienwirksam einzusammeln.
Es hätte genügt, wenn sich irgendeiner der verantwortlichen Entscheidungsträger über die tatsächlichen Umstände informiert und so dann mit Augenmaß reagiert hätte.
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Tatsächlich haben sich inkompetente Volksvertreter, von denen wir auch die Gesandtschaften der Bundesregierung, einschließlich deren Chefin nicht ausnehmen, von einer sensationsheischenden Presse in deren „Sauerer – Gurken – Zeit“ und der Pharmaindustrie vor sich hertreiben lassen. Allein die Angst, in den Medien korrekte Entscheidungen gegen populistische Meinungsmache vertreten zu müssen, hat die in keiner Weise gebotenen Quarantäneentscheidungen wegen 170 grippekranker Vögel ausgelöst.
Man ist nicht einmal in der Lage gewesen, der völlig stigmatisierten Bevölkerung zu erklären, daß man, selbst wenn man sich mit der Vogelgrippe infiziert, nicht sofort verstirbt. Zum einen ist immer noch nicht nachgewiesen, daß eine Infektion des Menschen auf normalen Wegen überhaupt erfolgen kann und zum anderen würde diese bei Infizierten mit normaler Konstitution allenfalls eine schwere fiebrige Erkältung auslösen. Bei etwa 20.000 – 25.000 normalen Grippetoten jährlich allein in Deutschland stellen die auf der ganzen Welt seit 1997 angeblich festgestellten 7 Todesfälle aufgrund der Vogelgrippe keinerlei ernsthafte Bedrohung dar. Diese Erkenntnis muß nicht wissenschaftlich fundiert erarbeitet werden, die Dimensionen des Gefährdungspotentials lassen sich mit normalem Menschenverstand erfassen.
Es ist nichts dagegen einzuwenden, daß eine Stallpflicht für Geflügel für eine gewisse Zeit eingeführt wurde. Ähnliche Maßnahmen werden auch bei Ausbruch anderer Tierseuchen eingeleitet. Eine solche ist im übrigen in Form der Schweinepest kurz nach dem Vogelgrippealarm auf der Insel Rügen in Nordrhein – Westfalen ausgebrochen. Uns ist jedoch nicht bekannt geworden, daß an den Grenzen der betroffenen Regionen medienwirksam Bundeswehrsoldaten mit Gasmasken Fahrzeuge desinfiziert oder Seuchenmatten ausgelegt hätten.
Der gesamte Aufwand, der wohl auch aus Sicht der Landesregierung völlig übertrieben war, hat für unseren Betrieb, mit durchschnittlich 100 Arbeitsplätzen und die gesamte Tourismuswirtschaft auf der Insel Rügen unabsehbare Folgen. Nicht umsonst sind den Betroffenen Steuererleichterungen offeriert und die Beteiligung der Landesregierung an den Kosten beträchtlich in die Höhe geschraubt worden. Hier hatte der Landwirtschaftsminister noch direkt nach der Beendigung des gesamten Blödsinns am Rügendamm dem Landkreis Rügen eröffnet, daß dieser die gesamten Kosten der Bekämpfungsmaßnahmen zu tragen hätte. Nach entsprechendem Widerstand und wahrscheinlich Bedenken wegen der Präjudizwirkung eines eventuellen gerichtlichen Verfahrens hat man diese Haltung schnell aufgegeben.
Die Nachwirkungen der durch die ganze Welt getragenen Maßnahmen sind bis heute zu spüren. Nicht nur in der örtlichen Presse, namentlich der Ostseezeitung sowie der regionalen Rundfunk- und Fernsehprogramme, sondern auch in bundesweiten Publikationen wie beispielsweise der ADAC Motorwelt aus Mai 2006 wird das Thema immer wieder mit negativen Folgen für uns aufgegriffen. Zwar wird nicht generell von einer akuten Gefahr berichtet, den Artikeln ist aber immer die Warnung vor latenten Beeinträchtigungen zu entnehmen. Das allein reicht, um den Familienurlauber wegen mannigfaltiger anderer Möglichkeiten, einen gesundheitlich gefahrlosen Urlaub anderswo in Deutschland zu verbringen, von einem Aufenthalt auf der Insel Rügen abzuhalten.
Mit der Anordnung der nicht gebotenen, völlig übertriebenen und in keiner Weise angemessenen Maßnahmen hat die Landesregierung beste Werbung für Tourismusstandorte in anderen Teilen Deutschlands und im Ausland gemacht.
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Auch an der Nordsee und an Teilen der Ostsee in Schleswig – Holstein oder am Bodensee hat es Funde von Vögeln gegeben, die an Vogelgrippe verendet sein sollen. Seuchematten und Soldaten, die aussahen, als sollten sie den dritten Weltkrieg verhindern, waren dort nicht zu sehen. Damit sind auch die negativen Folgen für die Tourismusindustrie in diesen Regionen ausgeblieben.Â
Wir stützen unser Begehren auf Schadensersatz auf einen Präzedenzfall, der obergerichtlich entschieden ist. Es handelt sich dabei um die Sache der Firma Birkel, die aufgrund nicht gebotener Restriktionen der betreffenden Landesregierung wegen angeblich in Nudelprodukten enthaltenen Salmonellen erhebliche finanzielle Verluste erlitten hatte. Hier hatte das Ministerium vorschnell und ohne fundierte Grundlage einen Verkaufsstopp für Trockeneinudeln verfügt. Die Maßnahme stellte sich später als ungeeignet und sachlich nicht zu rechtfertigen heraus, wofür die Firma mit einem hohen Betrag von der Landesregierung entschädigt werden mußte.
Genauso liegt der Fall hier. Unserem Hotelbetrieb ist allein in diesem Jahr bis jetzt ein Umsatzausfall in Höhe von ca. 750.000 EUR entstanden. Das ist aufgrund der Umsatzentwicklung der letzten Jahre nachweisbar. Ebenso belegbar ist der Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Bekämpfung der Vogelgrippe durch die Buchungsstornierungen, die wir dadurch hinzunehmen hatten.
Die von der Politik bisher gewährten Entschädigungsformen reichen zur Wiedergutmachung der entstandenen Schäden nicht im Ansatz aus. Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung fordern wir daher die Zahlung eines Betrages in Höhe von mindestens 500.000 EUR. Kommt es zwischen Ihnen und uns auf dieser Basis nicht zu einer außergerichtlichen Einigung, werden wir ohne weiteres Zögern den Rechtsweg beschreiten. Wir schließen nicht aus, daß sich die Forderungen dann weiter erhöhen, weil sich sicher weitere Betriebe dem Verfahren anschließen werden.
Wir erwarten Ihre Rückantwort bis zum 20. Juli 2007 und verleiben bis dahin
mit freundlichen Grüßen
Olaf Mertens
Direktor
Anlagen
Stornierungen aufgrund der Vogelgrippe / 3 Seiten
Umsatzverlusterklärung / 1 Seite
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to be continued… (morgen gehts weiter!)